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Zur Ein­ord­nung

  • Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gien ent­hal­ten in den aller­meis­ten Fäl­len auch rechts­extreme Ideo­lo­gie­ele­mente und als mehr oder weni­ger ver­schlei­erte Kern­ele­mente auch Anti­se­mi­tis­mus, Ras­sis­mus und Anti­fe­mi­nis­mus. Diese Ele­mente hin­ter den Erzäh­lun­gen zu erken­nen und ein­ord­nen zu kön­nen, ist häu­fig gar nicht so leicht und stellt Berater:innen vor Her­aus­for­de­run­gen und ist gleich­zei­tig eine not­wen­dige Fach­kom­pe­tenz von Berater:innen auch der all­ge­mei­nen sozi­al­ar­bei­te­ri­schen Bera­tungs­ar­beit.
  • In der Bera­tung der­je­ni­gen, die von Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gien betrof­fen sind, wer­den die Erfah­run­gen, Refle­xio­nen und Bedarfe der Rat­su­chen­den in den Mit­tel­punkt gestellt. Dies ist wich­tig, weil sie in infor­mel­len Situa­tio­nen zu oft erle­ben, dass ihre Erleb­nisse zwar kurz­fris­tige Auf­merk­sam­keit bis hin zu Sen­sa­ti­ons­lust erre­gen, in ihrer Trag­weite aber unter­schätzt oder ver­harm­lost wer­den. Verschwörungsanhänger:innen gel­ten als ‚Spin­ner‘, wer­den von Bekann­ten aber manch­mal auch von pro­fes­sio­nell Bera­ten­den irgendwo zwi­schen belus­ti­gend-harm­los und eigen­bröt­le­risch-mis­sio­na­risch ein­ge­stuft. Vor die­sem Hin­ter­grund ist es für die Rat­su­chen­den äußert hilf­reich, dass die soziale und poli­ti­sche Dimen­sion ihrer per­sön­li­chen Situa­tion erkannt wird und ggf. von den Bera­ten­den als wei­te­rer Refle­xi­ons­rah­men gespie­gelt wird. Sie brau­chen ein Gegen­über, das glaub­wür­dig erkennt, worum es in die­ser spe­zi­fi­schen The­ma­tik geht, wie ernst und fol­gen­reich sie ist, ohne als ‘Besserwisser:in‘ auf­zu­tre­ten.
Eine Person steigt an einer Leiter, die von einer großen Hand gehalten wird, aus einem Labyrinth hinaus.
  • In der Bera­tung der­je­ni­gen, die von Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gien betrof­fen sind, wer­den die Erfah­run­gen, Refle­xio­nen und Bedarfe der Rat­su­chen­den in den Mit­tel­punkt gestellt. Dies ist wich­tig, weil sie in infor­mel­len Situa­tio­nen zu oft erle­ben, dass ihre Erleb­nisse zwar kurz­fris­tige Auf­merk­sam­keit bis hin zu Sen­sa­ti­ons­lust erre­gen, in ihrer Trag­weite aber unter­schätzt oder ver­harm­lost wer­den. Verschwörungsanhänger:innen gel­ten als ‚Spin­ner‘, wer­den von Bekann­ten aber manch­mal auch von pro­fes­sio­nell Bera­ten­den irgendwo zwi­schen belus­ti­gend-harm­los und eigen­bröt­le­risch-mis­sio­na­risch ein­ge­stuft. Vor die­sem Hin­ter­grund ist es für die Rat­su­chen­den äußert hilf­reich, dass die soziale und poli­ti­sche Dimen­sion ihrer per­sön­li­chen Situa­tion erkannt wird und ggf. von den Bera­ten­den als wei­te­rer Refle­xi­ons­rah­men gespie­gelt wird. Sie brau­chen ein Gegen­über, das glaub­wür­dig erkennt, worum es in die­ser spe­zi­fi­schen The­ma­tik geht, wie ernst und fol­gen­reich sie ist, ohne als ‘Besserwisser:in‘ auf­zu­tre­ten.
Eine Person steigt an einer Leiter, die von einer großen Hand gehalten wird, aus einem Labyrinth hinaus.
  • In eini­gen Fäl­len bleibt die Aus­ein­an­der­set­zung um Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gien nicht im pri­va­ten Raum, son­dern hat Aus­wir­kun­gen auf insti­tu­tio­nelle Kon­texte wie Schule (Schul­ab­sen­tis­mus), Jugend­amt (Kin­des­wohl­ge­fähr­dung) oder Finanz- und Mel­de­be­hör­den (Über­schul­dung oder auch Nicht-Aner­ken­nung des Staa­tes). Hier ist es sinn­voll, über die psy­cho­so­ziale Funk­tion der Bera­tung hin­aus, auch den insti­tu­tio­nel­len Hand­lungs­rah­men ein­zu­be­zie­hen: Mit wel­chem insti­tu­tio­nel­len Auf­trag ist meine Bera­tungs­ar­beit ver­bun­den? Wel­che men­schen­recht­li­chen Aspekte sind rele­vant (z.B. Gleich­heits­grund­satz, Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot, Mei­nungs-, Gedan­ken-, Gewis­sens- und Reli­gi­ons­frei­heit)? Wel­che wei­te­ren recht­li­chen und insti­tu­tio­nel­len Rah­mun­gen gibt es?

  • Auch wenn es in Bera­tungs­set­ting meist um die Bera­tung von Betrof­fe­nen geht, ist mit Blick auf die Verschwörungsanhänger:innen wich­tig zu erken­nen: „Die Gruppe der ver­schwö­rungs­gläu­bi­gen Per­so­nen ist sehr hete­ro­gen, sowohl hin­sicht­lich des Alters als auch in Bezug auf sozio­öko­no­mi­sche Hin­ter­gründe und Bil­dungs­zu­gänge. Diese Beob­ach­tung wider­spricht dem medial häu­fig genutz­ten ableis­ti­schen und klas­sis­ti­schen Bild, das ver­schwö­rungs­gläu­bige Men­schen patho­lo­gi­siert und / oder als min­der intel­li­gent beschreibt. Eine sol­che Dar­stel­lung führt zur erneu­ten Abwer­tung von kran­ken und / oder gesell­schaft­lich behin­der­ten Men­schen. Zudem ent­po­li­ti­sie­ren der­ar­tige Zuschrei­bun­gen die Hal­tun­gen und Hand­lun­gen von Ver­schwö­rungs­gläu­bi­gen und ver­ken­nen das Gefah­ren- und Mobi­li­sie­rungs­po­ten­tial, das von rech­ten Ideo­lo­gien und kon­kret auch Per­so­nen und Netz­wer­ken aus­geht.“ (mbt Ham­burg (2024) S. 40)

  • Im eige­nen sozia­len Umfeld Per­so­nen aus­ge­setzt zu sein, die Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gien oft in einer hohen Inten­si­tät ver­brei­ten, bedeu­tet für viele Betrof­fene, psy­chi­sche und zu Tei­len. auch phy­si­sche Gewalt zu erfah­ren, oder gefähr­det zu ein. „In der Bera­tung ist es grund­le­gend, (poten­ti­ell) Betrof­fene von rech­ter, ras­sis­ti­scher und anti­se­mi­ti­scher Gewalt im Blick zu haben und die Anschluss­fä­hig­keit von anti­se­mi­ti­schen und rech­ten Erzäh­lun­gen in der Gesell­schaft mit­zu­den­ken.“ (ebd.)

Bera­tungs­stan­dards

  • Viele Hal­tun­gen und Ansatz­punkte grund­stän­di­ger Bera­tungs­ar­beit sind auch für von Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gien Betrof­fene hilf­reich: Res­sour­cen- und Lösungs­ori­en­tie­rung, Refle­xive Aus­rich­tung der Bera­tungs­ziele an den Bedar­fen der Betrof­fe­nen, Erkennt­nis durch Refle­xion und Ref­raming, Ein­be­zug von Kon­text­wis­sen, soziale und emo­tio­nale Sta­bi­li­sie­rung, Erar­bei­tung von kon­kre­ten Hand­lungs­stra­te­gien für kon­krete soziale Situa­tio­nen, etc..

  • Ver­schwö­rungs­er­zäh­lun­gen und -ideo­lo­gien und ihre Fol­gen üben eine große Fas­zi­na­tion auf Men­schen aus, vor allem, wenn sie ihnen erst­ma­lig begeg­nen. Davon sind auch pro­fes­sio­nelle Berater:innen nicht aus­ge­nom­men. Es ist gut, sich ein grund­stän­di­ges Wis­sen über rele­vante Erzäh­lun­gen anzu­eig­nen, um diese ein­ord­nen zu kön­nen. Es ist jedoch unnö­tig bis hin­der­lich, sich zu sehr in die Untie­fen die­ser Ideo­lo­gien her­ein­zie­hen zu las­sen, um wei­ter­hin gut bera­ten zu kön­nen. Viel­mehr lohnt es sich auch in der Bera­tung immer wie­der, den Fokus dar­auf zu len­ken, wel­che Funk­tion die Ver­wen­dung von Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gien für die Betei­lig­ten und die sozia­len Sys­teme haben, wel­che sub­jek­ti­ven Sinn­deu­tun­gen zugrunde lie­gen, wel­che Bedürf­nisse damit befrie­digt und wel­che Ziele/ Ver­än­de­run­gen damit erreicht wer­den. Unab­hän­gig von den eigent­li­chen Erzäh­lun­gen lie­gen hier Ansatz­punkte für die Lösun­gen, die von Betrof­fe­nen ange­strebt wer­den.

  • Extrem rechte Ideo­lo­gie­ele­mente wie Anti­se­mi­tis­mus, Anti­fe­mi­nis­mus, Auto­ri­ta­ris­mus oder völ­ki­sche Über­zeu­gun­gen, die von Betrof­fe­nen repro­du­ziert wer­den, soll­ten von Bera­ten­den als sol­che benannt wer­den, um eine ethi­sche Ein­ord­nung klar zu machen, ohne jedoch die rat­su­chende Per­son dadurch zur Posi­tio­nie­rung zu zwin­gen. Es geht darum, sie bei ihren Anlie­gen zu unter­stüt­zen, nicht darum, die:den dahinterstehende:n, nicht anwesende:n Verschwörungsanhänger:in zu ver­än­dern. Selbst wenn genau das oft das erste Anlie­gen von Rat­su­chen­den ist, hat diese Option oft wenig Aus­sicht auf Erfolg. Im Gegen­teil: Rat­su­chende emp­fin­den es oft als ent­las­tend, sich nicht mehr an ver­geb­li­cher Über­zeu­gungs­ar­beit abzu­ar­bei­ten und statt­des­sen die eige­nen Bedürf­nisse in den Vor­der­grund zu stel­len.

  • Häu­fig wird in der Bera­tung die Regu­lie­rung von Nähe und Distanz zwi­schen der rat­su­chen­den, betrof­fe­nen Per­son und der ver­schwö­rungs­an­hän­gen­den Per­son the­ma­ti­siert: Soll ich in der Bezie­hung blei­ben, oder mich tren­nen? Wie kann ich den All­tag so gestal­ten, dass das Thema nicht alles domi­niert und ich blei­ben kann? Wie kann ich eine uner­träg­li­che Belas­tung been­den, ohne gänz­lich den Kon­takt zu ver­lie­ren? Der Umgang mit Gren­zen und Grenz­über­schrei­tun­gen in der Bezie­hungs­dy­na­mik ist so gut wie immer viru­lent. Hier gilt es, den oft lan­gen und fol­gen­rei­chen Pro­zess der Aus­ein­an­der­set­zung, Ent­schei­dun­gen und Umset­zung zu beglei­ten.

  • Wie steht es um die Ver­ant­wor­tung der Rat­su­chen­den für Dritte (gemein­same Kin­der, Eltern, Schutz­be­foh­lene)? Gerade, wenn radi­ka­li­sier­tes Ver­hal­ten der Verschwörungsanhänger:innen als Gefähr­dung erkannt und benannt wer­den, sind auch die Rechte Drit­ter als wesent­li­che Aspekte in die Bera­tung ein­zu­be­zie­hen. Meist haben Betrof­fene das Anlie­gen, diese Per­so­nen­grup­pen zu schüt­zen. Das ‚Wäch­ter­amt‘ der Bera­ten­den darf nicht außer Acht gelas­sen wer­den, gerade wenn es sich bei­spiels­weise um Fra­gen des Kin­der­schut­zes dreht.

  • Wenn die eigene Bera­tungs­ar­beit an Gren­zen gerät, lohnt sich selbst­ver­ständ­lich die Akti­vie­rung von kol­le­gia­len Netz­wer­ken oder Fach­be­ra­tung zu den ent­spre­chen­den The­men. Wenn es hilf­reich erscheint, die eigene Bera­tung zu ergän­zen, kön­nen Betrof­fene an wei­tere Hilfs­an­ge­bote wie Psy­cho­the­ra­pie oder Selbst­hil­fe­grup­pen ver­wie­sen wer­den.

Quelle: mbt Ham­burg (2024). „Es ist kein Sprint, son­dern ein Mara­thon …“ Stan­dards und Her­aus­for­de­run­gen in der Bera­tung von An- und Zuge­hö­ri­gen von Ver­schwö­rungs­gläu­bi­gen.