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In die­ser Pod­cast­folge steht ein Fall mit Bezug zum Kin­der­schutz im Fokus: eine Fami­lie im Reichs­bür­ger-Milieu, die staat­li­che Insti­tu­tio­nen vehe­ment ablehnt und jede Koope­ra­tion ver­wei­gert. Es wird auf­ge­zeigt, wel­che die juris­ti­schen, gesell­schaft­li­chen und prak­ti­schen Hür­den für das Jugend­amt und andere Fach­kräfte auf­tre­ten, wenn Ideo­lo­gie zur Mauer wird. Außer­dem wird das Span­nungs­feld zwi­schen Kin­der­schutz und Frei­heits­rech­ten beleuch­tet. 

Das Pod­cast-Skript steht als Down­load bereit.

Der Pod­cast hat das Ziel…

… den gesetz­li­chen und insti­tu­tio­nel­len Auf­trag des Jugend­amts bei Kin­des­wohl­ge­fähr­dung zu erklä­ren,

… ideo­lo­gi­sche Nar­ra­tive und Begriffe aus dem Reichs­bür­ger­spek­trum, wie ‚BRD GmbH‘, ‚Firma Deutsch­land‘, ‚Sys­tem­linge‘ und deren Bedeu­tung zu beleuch­ten,

… kon­krete Gefähr­dungs­aspekte zu benen­nen und die Rolle von Iso­la­tion, Schul­ab­sen­tis­mus und auto­ri­tä­rem Erzie­hungs­stil als kin­des­wohl­ge­fähr­dende Aspekte ein­zu­ord­nen,

… die Bedeu­tung von Fach­be­ra­tung und Netz­werk­bil­dung im Kon­text von Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gien zu reflek­tie­ren.

Navi­ga­tion

Der Pod­cast gibt Ein­bli­cke in einen Fall aus dem Kin­der­schutz. Im Mit­tel­punkt steht eine Fami­lie aus dem Reichsbürger:innen-Milieu, deren Umgang mit staat­li­chen Insti­tu­tio­nen exem­pla­risch für ideo­lo­gi­sche Blo­cka­den und Her­aus­for­de­run­gen im Umgang mit Kin­des­wohl­ge­fähr­dung steht. Das Fall­bei­spiel basiert auf For­schungs­er­geb­nis­sen des Rai­soN-Pro­jekts.

Das Jugend­amt ist von staat­li­cher Seite eine zen­trale Insti­tu­tion zur Sicher­stel­lung des Kin­der­schut­zes. Beson­ders her­aus­for­dernd wird der Auf­trag, wenn Eltern ideo­lo­gi­sche Blo­cka­den auf­bauen und jede Koope­ra­tion ver­wei­gern. In sol­chen Fäl­len sind Fach­kräfte auf ihre Exper­tise und auf insti­tu­tio­nelle Ver­fah­ren ange­wie­sen.
Was bedeu­tet Kin­der­schutz in Kon­fron­ta­tion mit ideo­lo­gisch gepräg­ten Eltern­tei­len?

Wei­tere Infor­ma­tio­nen: Erste Hilfe für Fach­kräfte

Auf­grund der grund­sätz­lich garan­tier­ten Mei­nungs­frei­heit und dem Recht der Eltern auf Erzie­hung bestehen hohe Hür­den für die Kin­der- und Jugend­hilfe, in fami­liäre Sys­teme ein­zu­grei­fen. Der Staat hat das Wäch­ter­amt und damit eine Schutz­pflicht gegen­über Kin­dern, kann aber nur ein­grei­fen, wenn eine Kin­des­wohl­ge­fähr­dung nach §8a SGB VIII vor­liegt. Diese Balance ist beson­ders schwie­rig, wenn men­schen­feind­li­che Ideo­lo­gien insti­tu­tio­nel­len Zugriff behin­dern.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen: Was sind Her­aus­for­de­run­gen für die Bera­tungs­ar­beit?

In die­sem Fall infor­miert die Schule das Jugend­amt über gewich­tige Anhalts­punkte für eine Kin­des­wohl­ge­fähr­dung. Diese bestehen in der wie­der­hol­ten Abwe­sen­heit und auf­fäl­li­gen, ras­sis­ti­schen und holo­caust­re­la­ti­vie­ren­den Äuße­run­gen der Schü­le­rin, die zuneh­mend sozial iso­liert ist. Sol­che Hin­weise, wel­che kon­kre­ten Aus­wir­kun­gen bei einem Kind auf­tre­ten, sind für Fach­kräfte n der Gefähr­dungs­ein­schät­zung sehr wich­tig.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen: Erste Hilfe für Betrof­fene und Wel­che Aus­wir­kun­gen haben Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gien auf das soziale Umfeld? – spe­zi­fisch Kin­der und Jugend­li­che

Die Schü­le­rin äußert im Geschichts­un­ter­richt rela­ti­vie­rende Aus­sa­gen zum Holo­caust – ein Hin­weis auf anti­se­mi­ti­sche und extrem rechte Nar­ra­tive. Sol­che Posi­tio­nen könn­nen im fami­liä­ren Umfeld ver­mit­telt wer­den und auf ein men­schen­feind­li­ches Wer­te­bild hin­wei­sen. Dies allein reicht jedoch nicht, um von kin­des­wohl­ge­fähr­den­den fami­liä­ren Pra­xen zu spre­chen.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen: Anti­se­mi­tis­mus

Die Eltern ver­wen­den den Begriff ‚BRD GmbH‘ und leh­nen staat­li­che Insti­tu­tio­nen, die sie als ‚Firma Deutsch­land‘ bezeich­nen, ab. Diese Nar­ra­tive sind typisch für das Reichsbürger:innen-Milieu.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen: Wel­che Ver­schwö­rungs­er­zäh­lun­gen sind aktu­ell rele­vant? und Wel­che Grup­pie­run­gen gibt es?

Das Reichsbürger:innen-Milieu ist geprägt von fun­da­men­ta­len Ableh­nun­gen gegen­über Staat, Behör­den und gesell­schaft­li­cher Diver­si­tät. Diese Über­zeu­gun­gen füh­ren oft zu einer Ver­wei­ge­rung des Zugangs zu staat­li­chen Insti­tu­tio­nen, u.a. zum staat­li­chen Schul­sys­tem und sozia­len Kon­tak­ten. Im Kin­der­schutz stel­len sol­che Ideo­lo­gien immense Hür­den dar, denn sie kön­nen den Zugang zu Fami­lien erheb­lich erschwe­ren.

Die Schü­le­rin wird zuneh­mend iso­liert, sowohl durch ihre Fami­lie als auch durch ihr Auf­tre­ten in der Schule. Kon­takte zu Gleich­alt­ri­gen und Teil­nahme am sozia­len Gesche­hen redu­zie­ren sich immer mehr. Das kann zu einer nach­hal­ti­gen sozia­len Iso­la­tion füh­ren.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen: Wel­che Aus­wir­kun­gen haben Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gien auf das soziale Umfeld?

Die Schü­le­rin äußert, dass sich ‚nur die Stärks­ten durch­set­zen‘ – ein Hin­weis auf sozi­al­dar­wi­nis­ti­sche, auto­ri­täre Werte.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen: Auto­ri­ta­ris­mus

Gewich­tige Anhalts­punkte sind gra­vie­rende Hin­weise, die das Jugend­amt ver­pflich­ten, eine Gefähr­dungs­ein­schät­zung vor­zu­neh­men. Als kin­des­wohl­ge­fähr­dend gel­ten kon­krete mas­sive kör­per­li­che Schä­di­gun­gen, Gewalt und Iso­la­tion. Auch der Ent­zug des Rechts auf Bil­dung kann unter Umstän­den eine Kin­des­wohl­ge­fähr­dung dar­stel­len. Ohne sol­che sehr kon­kre­ten Anhalts­punkte darf das Jugend­amt nicht in elter­li­che Rechte ein­grei­fen.

Das Jugend­amt bespricht den Fall und ent­schei­det sich für einen Haus­be­such, um eine Gefähr­dungs­ein­schät­zung ein­lei­ten zu kön­nen. Weil die Eltern jedoch den Zutritt zu ihrem Haus ver­wei­gern, ist die Arbeit erschwert.

Die Eltern ver­wei­gern jeg­li­chen Kon­takt und las­sen das Jugend­amt nicht ins Haus. Das macht eine fun­dierte Gefähr­dungs­ein­schät­zung nahezu unmög­lich und stellt das Jugend­amt vor ein Pro­blem.

Der Begriff ‚Sys­tem­linge‘ wird von der Fami­lie benutzt, um staat­li­che Akteure zu dis­kre­di­tie­ren. Sol­che Begriffs­stra­te­gien ver­schär­fen die Distanz zum Jugend­amt und erschwe­ren jede Form der Zusam­men­ar­beit.

Ideo­lo­gi­sche Blo­cka­den ver­hin­dern pro­fes­sio­nelle Zugänge und Dia­log. Das Jugend­amt stößt auf eine Mauer, die die Ein­schät­zung mas­siv erschwert.

Nach­dem der Kon­takt erneut schei­tert, erhält das Jugend­amt Dro­hun­gen und Hass­mails mit Schlag­wor­ten aus dem extrem rech­ten und ver­schwö­rungs­ideo­lo­gi­schen Spek­trum, wie ‚Gen­der­wahn‘, ‚der Große Aus­tausch‘, ‚Früh­sexua­li­sie­rung‘.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen im Glos­sar unter: Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gie, Anti­fe­mi­nis­mus, Der Große Aus­tausch, Völ­ki­sche Ideo­lo­gie

Wei­tere Infor­ma­tio­nen und Recher­che­mög­lich­kei­ten unter: Bera­tungs­kom­pass Ver­schwö­rungs­den­ken und Fach­info-Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gie

Die Unsi­cher­hei­ten sind groß: Die recht­li­che Schwelle für Ein­griffe ins Eltern­recht ist hoch, abs­trakte Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gien allein genü­gen nicht. Fach­kräfte müs­sen kon­kret prü­fen, ob aus den vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen tat­säch­li­che schwer­wie­gende kon­krete Gefähr­dun­gen resul­tie­ren.

Das Jugend­amt holt sich externe Bera­tung bei einer Fach­stelle für Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gien. Das hilft, kon­krete Gefähr­dungs­mo­mente zu iden­ti­fi­zie­ren und Hand­lungs­spiel­räume aus­zu­lo­ten.

Im Reichsbürger:innenmilieu tre­ten häu­fig rigide und auto­ri­täre Erzie­hungs­stile, starre Geschlech­ter­rol­len, soziale Abschot­tung und Bil­dungs­ent­zug auf. Auch die Ableh­nung von Schul­me­di­zin und Vor­sorge-Unter­su­chun­gen sind oft zu beob­ach­ten. Diese Fak­to­ren gilt es zu prü­fen, da sie das kör­per­li­che, geis­tige und see­li­sche Kin­des­wohl nach­hal­tig gefähr­den kön­nen. 

Wei­tere Infor­ma­tio­nen im Glos­sar unter: Völ­ki­sche Ideo­lo­gie, Anti­fe­mi­nis­mus, Auto­ri­ta­ris­mus, Anti­se­mi­tis­mus, Reichsbürger:innen

Das Jugend­amt beschließt, men­schen­feind­li­che Ideo­lo­gien im Netz­werk Kin­der­schutz zu the­ma­ti­sie­ren. Ziel ist eine stär­kere Zusam­men­ar­beit mit Schu­len, Bera­tungs­stel­len und freien Trä­gern, um schwie­rige Fälle bes­ser ein­schät­zen und beglei­ten zu kön­nen.

Wel­che elter­li­chen Hand­lun­gen und Ent­schei­dun­gen sind im Rah­men von Erzie­hungs­recht und welt­an­schau­li­cher Mei­nungs­frei­heit zu akzep­tie­ren, und ab wann ist das Kin­des­wohl so gefähr­det, dass ein staat­li­ches Ein­grei­fen gebo­ten ist?

Wenn es doch nur bei Engeln geblieben wäre

Zwischen Angst, Scham und Überforderung

Irgendwas kippt