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Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gien im sozia­len Nah­raum haben in vie­len Fäl­len erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf den All­tag der Betrof­fe­nen. Die Daten des Rai­soN-Pro­jekts – sowohl quan­ti­ta­tiv als auch qua­li­ta­tiv – zei­gen, dass dabei vor allem psy­chi­sche und soziale Fol­gen im Vor­der­grund ste­hen.

In einer Online-Befra­gung wur­den Fach­kräf­ten der Sozia­len Arbeit und der poli­ti­schen Bil­dung eine Liste von mög­li­chen Aus­wir­kun­gen auf Betrof­fene in sechs Teil­be­rei­chen vor­ge­legt. Das fol­gende Dia­gramm zeigt die Häu­fig­keit, mit der min­des­tens eine der in die­sem Teil­be­reich genann­ten Aus­wir­kun­gen ange­kreuzt wurde.

Nen­nung von min­des­tens einer Aus­wir­kung im jewei­li­gen Bereich.

In der Fach­kräf­te­be­fra­gung wur­den soziale Aus­wir­kun­gen am häu­figs­ten genannt (89,3 %), gefolgt von psy­chi­schen Belas­tun­gen (86,8 %,) und der Radi­ka­li­sie­rung von Betrof­fe­nen durch die Prä­senz von Verschwörungsanhänger:innen (79,3 %). Häu­fig sind mit­tel­bar auch ver­schie­dene Insti­tu­tio­nen betei­ligt, etwa Schu­len, Gerichte oder psy­cho­so­ziale Bera­tung.

Die qua­li­ta­ti­ven Inter­views mit Fach­kräf­ten und Betrof­fe­nen dif­fe­ren­zie­ren die Fol­gen wei­ter: Sie rei­chen von psy­chi­schen und psy­cho­so­ma­ti­schen Belas­tun­gen über kör­per­li­che Beschwer­den bis zu sozia­len, wirt­schaft­li­chen sowie beruf­li­chen und bil­dungs­be­zo­ge­nen Aus­wir­kun­gen. Im All­tag der Betrof­fe­nen sind sie häu­fig in unter­schied­li­cher Art und Weise mit­ein­an­der ver­bun­den.

In vie­len Inter­views mit Betrof­fe­nen und Fach­kräf­ten wird über­ein­stim­mend berich­tet, dass Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gien im sozia­len Nah­raum erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf das soziale Mit­ein­an­der haben: sie füh­ren oft­mals zu dau­er­haf­ten und domi­nan­ten Kon­flik­ten. Der All­tag in Partner:innenschaften, Fami­lien und Freun­des­krei­sen, in eini­gen Fäl­len auch unter Kolleg:innen am Arbeits­platz ist häu­fig von inten­si­ven Aus­ein­an­der­set­zun­gen geprägt. Beson­ders belas­tend zei­gen sich diese Dyna­mi­ken in Paar­be­zie­hun­gen, ins­be­son­dere dann, wenn min­der­jäh­rige Kin­der oder Jugend­li­che im Haus­halt leben. Auch Bezie­hun­gen zwi­schen erwach­se­nen Kin­dern und ihren (älte­ren) Eltern sind erheb­lich betrof­fe­nen, ebenso wie Groß­el­tern-Enkel­kind-Bezie­hun­gen.

Ein wei­te­res wie­der­keh­ren­des Mus­ter im Rai­soN-Daten­ma­te­rial ist die Distan­zie­rung Betrof­fe­ner von den Verschwörungsanhänger:innen, aber auch der zuneh­mende soziale Rück­zug aus ihren Her­kunfts­fa­mi­lien oder Freun­des­krei­sen. Dies kann zu einer sozia­len Iso­la­tion Betrof­fe­ner bei­tra­gen, vor allem wenn Verschwörungsanhänger:innen das soziale Gesche­hen domi­nie­ren und/oder meh­rere Per­so­nen ver­schwö­rungs­af­fin sind. Diese Pro­zesse betref­fen nicht nur Erwach­sene, son­dern auch Kin­der und Jugend­li­che, deren soziale Ent­wick­lung durch man­geln­den Außen­kon­takt nach­hal­tig beein­träch­tigt wer­den kann.

Ana­log dazu zeigt sich auch, dass sich die Verschwörungsanhänger:innen eben­falls von den Betrof­fe­nen abgren­zen und oft auch von ande­ren Ange­hö­ri­gen ihres sozia­len Nah­rau­mes, wenn diese keine Affi­ni­tät zu Ver­schwö­rungs­den­ken haben.

Das Ver­hal­ten von Verschwörungsanhänger:innen im sozia­len Nah­raum kann viele For­men anneh­men: dar­un­ter Abwer­tun­gen, Gas­light­ing (die gezielte psy­chi­sche Desta­bi­li­sie­rung durch das Leug­nen gemein­sam erleb­ter Tat­sa­chen), das Schü­ren sozia­ler Kon­flikte, Mis­sio­nie­rungs­ver­su­che, Iso­la­ti­ons­ver­su­che, Dro­hun­gen, Ver­wei­ge­rung medi­zi­ni­scher Ver­sor­gung, psy­chi­sche Gewalt, Ver­nach­läs­si­gung und in Ein­zel­fäl­len kör­per­li­che Gewalt. Die berich­te­ten Aus­wir­kun­gen rei­chen von Irri­ta­tio­nen und Nach­denk­lich­keit bis hin zu erheb­li­chen psy­chi­schen, psy­cho­so­ma­ti­schen und kör­per­li­chen Fol­gen. Genannt wer­den u. a.:

  • psy­chi­sche Belas­tun­gen wie Wut, Trauer, Ohn­macht, Stress, Ängste, Schuld- und Scham­ge­fühle, Selbst­zwei­fel und Ver­trau­ens­ver­lust
  • psy­cho­so­ma­ti­sche Beschwer­den wie Kopf- und Bauch­schmer­zen, Schlaf- und Kon­zen­tra­ti­ons­stö­run­gen
  • kör­per­li­che Aus­wir­kun­gen, etwa infolge von Ver­nach­läs­si­gung

Die Dauer der belas­ten­den Situa­tio­nen sowie soziale, öko­no­mi­sche oder emo­tio­nale Abhän­gig­keits­ver­hält­nisse, ins­be­son­dere in Paar-, Eltern-Kind-Bezie­hun­gen und Groß­el­tern-Kind-Enkel­kind-Bezie­hun­gen, tra­gen zu einem grö­ße­ren Umfang die­ser Aus­wir­kun­gen bei. Man­che Betrof­fene ver­mei­den aus Scham oder Angst vor Stig­ma­ti­sie­rung, über ihre Situa­tion zu spre­chen, was die soziale Iso­la­tion wei­ter ver­tieft.

Ein wei­te­rer zen­tra­ler Befund ist, dass Betrof­fene ihr Ver­trauen gegen­über Per­so­nen und Insti­tu­tio­nen ver­lie­ren. Betrof­fene berich­ten davon nicht ernst genom­men zu wer­den, von Igno­ranz oder feh­len­der Soli­da­ri­tät, wenn sie sich an Dritte oder Insti­tu­tio­nen wen­den. Dies kann den Lei­dens­weg ver­län­gern und in ein­zel­nen Fäl­len zu einem gene­ra­li­sier­ten Ver­trau­ens­ver­lust in Insti­tu­tio­nen füh­ren.

In einem sozia­len Nah­raum, in dem Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gie ver­brei­tet wird, sind auch bei wei­te­ren Mit­glie­dern die­ses Umfel­des Radi­ka­li­sie­rungs­pro­zesse zu beob­ach­ten. Das bestä­ti­gen knapp 80% der Fach­kräfte. Fol­gende Indi­ka­to­ren wur­den bemerkt: 

Die Prä­senz von Verschwörungsanhänger:innen bewirkt bei ande­ren Mit­glie­dern des sozia­len Umfelds, dass sie … (Mehr­fach­ant­wort mög­lich, n=391)

Diagramm Radikalisierung/ Verunsicherung

Auch wenn sich nicht das ganze Umfeld radi­ka­li­siert: bei einem Drit­tel wird gese­hen, dass Betrof­fene auch selbst mehr zu Ver­schwö­rungs­er­zäh­lun­gen ten­die­ren (dabei auch extrem rechte, anti­fe­mi­nis­ti­sche, ras­sis­ti­sche und/ oder anti­se­mi­ti­sche Aus­sa­gen repro­du­zie­ren) und Kri­tik daran als Beweis dafür anse­hen, Recht zu haben. Gut ein Sechs­tel dul­det ebenso wie die Anhänger:innen von Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gie selbst keine Wider­sprü­che mehr. Bei­des sind Indi­ka­to­ren für ein zuneh­mend geschlos­se­nes Welt­bild. Von 13,0% der Fach­kräfte wird sogar berich­tet, dass Betrof­fene sich selbst ver­schwö­rungs­ideo­lo­gi­schen Grup­pie­run­gen zuwen­den. Die Linie zwi­schen Anhänger:innen von Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gie und Betrof­fe­nen, die kei­ner­lei Ten­den­zen dahin zei­gen, ist also kei­nes­falls trenn­scharf zu zie­hen.

Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gien im sozia­len Nah­raum kön­nen auch öko­no­mi­sche Aus­wir­kun­gen ent­fal­ten – auch wenn diese deut­lich sel­te­ner im Daten­ma­te­rial berich­tet wur­den als die sozia­len und psy­chi­schen Aus­wir­kun­gen. Öko­no­mi­sche Aus­wir­kun­gen kön­nen sowohl ambi­va­lente als auch über­wie­gend nach­tei­lige Effekte haben.

Einer­seits kommt es zu öko­no­mi­schen Belas­tun­gen und öko­no­mi­schen Abstiegs­pro­zes­sen. Bei­spiele dafür sind, dass Veschwörungsanhänger:innen keine staat­li­chen Leis­tun­gen bean­tra­gen, obwohl sie Anspruch dar­auf hät­ten, hohe Aus­ga­ben für Gerichts­ver­fah­ren und Ver­tre­tun­gen durch Anwält:innen ent­ste­hen, kos­ten­in­ten­sive Coa­chings, Work­shops oder pseu­do­wis­sen­schaft­li­che Wei­ter­bil­dun­gen in Anspruch genom­men wer­den oder Pro­dukte gekauft wer­den, die zum ‚Schutz‘ vor nega­ti­ven Ein­flüs­sen wie ‚Erd­strah­len‘ oder der Vor­be­rei­tung auf eine schwer­wie­gende Krise (z.B. in der soge­nann­ten Prep­per-Szene) die­nen.

Ideo­lo­gisch moti­vierte Arbeits­ver­wei­ge­rung ver­schärft finan­zi­elle Risi­ken zusätz­lich. In schwe­ren Fäl­len füh­ren Über­schul­dung, unbe­zahlte Buß­gel­der und recht­li­che Kon­flikte zu Pri­vat­in­sol­venz, Woh­nungs­lo­sig­keit oder Ersatz­frei­heits­stra­fen. Beson­ders belas­tend für Betrof­fene sind Ver­luste des gemein­sa­men Ver­mö­gens, etwa durch den Ver­kauf von Immo­bi­lien oder Rück­la­gen zur Finan­zie­rung ideo­lo­gisch begrün­de­ter Aus­wan­de­rungs­pläne. Diese Pro­zesse erzeu­gen neben finan­zi­el­len, auch erheb­li­che emo­tio­nale Belas­tun­gen für den soziale Nah­raum.

In eini­gen Fäl­len zei­gen sich auch ambi­va­lente bzw. punk­tu­ell vor­teil­hafte öko­no­mi­sche Effekte. Ein­zelne Ver­schwö­rungs­gläu­bige erzie­len Gewinne, etwa indem sie Coa­chings anbie­ten oder Ver­mö­gen in Gold und Kryp­to­wäh­run­gen inves­tie­ren. Diese öko­no­mi­schen Ent­schei­dun­gen erfol­gen teils ohne Wis­sen oder Zustim­mung nahe­ste­hen­der Per­so­nen.

Ins­ge­samt sind öko­no­mi­sche Aus­wir­kun­gen häu­fig eng mit sozia­len, psy­chi­schen und berufs­bio­gra­fi­schen Belas­tun­gen ver­wo­ben und ver­stär­ken bestehende Abhän­gig­kei­ten inner­halb von Fami­lien- und Paar­be­zie­hun­gen.

Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gien im sozia­len Nah­raum wir­ken sich auch auf Bil­dungs- und Berufs­bio­gra­fien aus. Diese Dimen­sion ist im Rai­soN-Mate­rial weni­ger domi­nant als soziale oder psy­chi­sche Aus­wir­kun­gen, hat jedoch erheb­li­chen Ein­fluss auf das All­tags­le­ben und die Zukunfts­chan­cen der Betrof­fe­nen.

Ein zen­tra­les bil­dungs­be­zo­ge­nes Phä­no­men ist Schul­ab­sen­tis­mus bei Kin­dern und Jugend­li­chen aus ver­schwö­rungs­ideo­lo­gisch gepräg­ten Haus­hal­ten. Kin­der wer­den zeit­weise oder dau­er­haft davon abge­hal­ten, zur Schule zu gehen. Die dazu not­wen­di­gen Stra­te­gien rei­chen von regel­mä­ßi­gem Krank­mel­den über das Ver­wei­gern schu­li­scher Auf­la­gen bis hin zu Umzü­gen mit Abmel­dung beim Ein­woh­ner­mel­de­amt ohne anschlie­ßende Ummel­dung am neuen Wohn­ort, ille­ga­lem Home­schoo­ling, häu­fi­gen Schul- und Wohn­ort­wech­seln oder vor­über­ge­hen­den Aus­lands­auf­ent­hal­ten ohne tat­säch­li­che Ver­la­ge­rung des Lebens­mit­tel­punkts zur Umge­hung der Schul­pflicht.

Diese Maß­nah­men erfol­gen teil­weise gegen den Wil­len der Kin­der sowie gegen den Wil­len nicht ver­schwö­rungs­af­fi­ner Eltern­teile oder ande­rer Betrof­fe­ner. Lang­an­dau­ern­der Schul­ab­sen­tis­mus führt zu erheb­li­chen Leis­tungs­ein­bu­ßen, erschwert Schul­ab­schlüsse und beein­träch­tigt Bil­dungs­bio­gra­fien nach­hal­tig. Dar­über hin­aus ent­zieht er Kin­dern und Jugend­li­chen einen zen­tra­len Ort der Sozia­li­sa­tion außer­halb der Fami­lie. Die Schule ist nicht nur Lern­ort, son­dern auch wesent­li­cher Raum für den Erwerb sozia­ler Kom­pe­ten­zen, demo­kra­ti­scher Grund­werte sowie die Ent­fal­tung der eige­nen Per­sön­lich­keit. Indem Kin­der dem regu­lä­ren Schul­be­such ent­zo­gen wer­den, kann der Staat sei­nem ver­fas­sungs­recht­li­chen Bil­dungs­auf­trag – Bil­dung für alle Kin­der zu gewähr­leis­ten und zu glei­chen Teil­ha­be­chan­cen bei­zu­tra­gen – nicht nach­kom­men. Dies kann eine Gefähr­dung des Kin­des­wohls dar­s­te­len. Zusätz­lich wer­den Stig­ma­ti­sie­run­gen, Aus­gren­zun­gen, Loya­li­täts­kon­flikte sowie eine ver­min­derte schu­li­sche Leis­tungs­fä­hig­keit beschrie­ben.

Beruf­li­che Beein­träch­ti­gun­gen tre­ten häu­fig als Folge bestehen­der Belas­tun­gen im sozia­len Nah­raum auf. Anhal­tende Kon­flikte, psy­chi­sche Gewalt und Stress füh­ren bei eini­gen Betrof­fe­nen zu Kon­zen­tra­ti­ons­stö­run­gen, Krank­schrei­bun­gen und län­ge­rer Arbeits­un­fä­hig­keit. In Fami­li­en­un­ter­neh­men kön­nen ideo­lo­gisch moti­vierte Steu­er­ver­wei­ge­rung oder recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen die wirt­schaft­li­che Exis­tenz von Betrie­ben gefähr­den und auch nicht-ver­schwö­rungs­af­fine Fami­li­en­mit­glie­der in Mit­lei­den­schaft zie­hen.

Kin­der und Jugend­li­che gehö­ren zu den am stärks­ten betrof­fe­nen Per­so­nen­grup­pen, wenn das fami­liäre Umfeld durch Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gien geprägt ist. Anders als Erwach­sene befin­den sie sich in inner­fa­mi­liä­ren Abhän­gig­keits­ver­hält­nis­sen, die durch erheb­li­che Macht­asym­me­trien gekenn­zeich­net sind: Sie kön­nen sich dem Ein­fluss ver­schwö­rungs­ideo­lo­gisch den­ken­der Bezugs­per­so­nen kaum ent­zie­hen und sind in ihrer Ent­wick­lung, Sozia­li­sa­tion und Auto­no­mie­ent­fal­tung unmit­tel­bar davon abhän­gig, wie ihr fami­liä­res Umfeld gestal­tet ist. Dies macht sie beson­ders vul­nerabel und die Aus­wir­kun­gen in vie­len Fäl­len tief­grei­fen­der und nach­hal­ti­ger als bei erwach­se­nen Betrof­fe­nen.

Ihre Rats­su­chen­den berich­ten von fol­gen­den Aus­wir­kun­gen: Kin­der und Jugend­li­che … (n=176)

Zusätz­lich zu den bereits beschrie­be­nen Aus­wir­kun­gen erfah­ren Kin­der und Jugend­li­che Aus­gren­zung, Image­ver­lust sowie den Ver­lust von Freund­schaf­ten und Kon­tak­ten zu ande­ren Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen – etwa wenn Eltern den Zugang zu Groß­el­tern oder frü­he­ren Freun­des­krei­sen aktiv unter­bin­den. Beson­ders prä­gend sind dabei Loya­li­täts­kon­flikte, in denen Kin­der zwi­schen ihren Eltern auf der einen und Schule sowie ande­ren Berei­chen ihres sozia­len Nah­raums auf der ande­ren Seite ste­cken. Diese Kon­flikte ver­schär­fen sich erheb­lich, wenn ein Eltern­teil Verschwörungsanhänger:in ist und der andere nicht – eine Kon­stel­la­tion, die im Daten­ma­te­rial beson­ders deut­lich her­vor­tritt.

Dar­über hin­aus wird davon berich­tet, dass auch Kin­der und Jugend­li­che psy­chi­sche Gewalt und außer­dem Ver­nach­läs­si­gung aus ver­schwö­rungs­ideo­lo­gi­schen Grün­den erle­ben kön­nen (z.B. Ein­schrän­kung der gesund­heit­li­chen Für­sorge durch die Eltern wegen voll­stän­di­ger Ableh­nung der Schul­me­di­zin).

Insti­tu­tio­nen sind vor allem dann ein­ge­bun­den, wenn sich die Aus­wir­kun­gen der Radi­ka­li­sie­rung im sozia­len Nah­raum in kon­kre­tem Han­deln, Gefähr­dun­gen des Kin­des­wohls oder Rechts­ver­stö­ßen nie­der­schla­gen. Die Ein­bin­dung erfolgt häu­fig ent­lang von Eska­la­ti­ons­ket­ten, begin­nend bei Schu­len oder Ärzt:innen bis hin zu Jugend­amt, Fami­li­en­ge­richt oder Poli­zei.

Dar­über hin­aus suchen einige Betrof­fene spe­zia­li­sierte Bera­tungs­stel­len auf, wenn sie mit den sozia­len und ideo­lo­gi­schen Dyna­mi­ken über­for­dert sind oder spe­zi­fi­sches Fach­wis­sen benö­ti­gen.